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   BGH, 22.05.2019 - 4 StR 579/18   

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https://dejure.org/2019,17461
BGH, 22.05.2019 - 4 StR 579/18 (https://dejure.org/2019,17461)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2019 - 4 StR 579/18 (https://dejure.org/2019,17461)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 (https://dejure.org/2019,17461)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, § 265 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 20 Fällen; Konkurrenzrechtliche Bewertung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 20 Fällen; Kon...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 1 ; StGB § 53
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 20 Fällen; Konkurrenzrechtliche Bewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 4 StR 579/18
    Rechtsfehlerhaft hat das Landgericht bei seiner konkurrenzrechtlichen Bewertung nicht bedacht, dass mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zueinander in Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB stehen, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich - teilweise - überschneiden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, NJW 2018, 2905, 2906 f.; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18, juris).

    Das Aufsuchen des Lieferanten als verbindendes Element, das gleichermaßen beiden Umsatzgeschäften dient, erfüllt bereits als solches die Voraussetzungen für das Vorliegen einer teilidentischen Ausführungshandlung und damit für die Annahme von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17 aaO; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15, juris).

  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 236/15

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Umsatzgeschäfte

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 4 StR 579/18
    Das Aufsuchen des Lieferanten als verbindendes Element, das gleichermaßen beiden Umsatzgeschäften dient, erfüllt bereits als solches die Voraussetzungen für das Vorliegen einer teilidentischen Ausführungshandlung und damit für die Annahme von Tateinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17 aaO; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15, juris).
  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 4 StR 579/18
    Der Tatbestand des Erwerbs ist dann gegeben, wenn der Täter, wie es vorliegend der Fall war, die Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel entgeltlich oder unentgeltlich im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt hat (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 95/18

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit;

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 4 StR 579/18
    Rechtsfehlerhaft hat das Landgericht bei seiner konkurrenzrechtlichen Bewertung nicht bedacht, dass mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zueinander in Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB stehen, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich - teilweise - überschneiden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, NJW 2018, 2905, 2906 f.; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 95/18, juris).
  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 62/16

    Verhältnis des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des Besitzes

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 4 StR 579/18
    Im Fall II. 18 der Urteilsgründe tragen die Feststellungen dagegen die Annahme des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16, juris).'.
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit:

    Diese Teilidentität in der Ausführung verbindet beide Betäubungsmittelgeschäfte zu gleichartiger Tateinheit (nicht etwa zu einer Bewertungseinheit; st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 23; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18 Rn. 9; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15 Rn. 9; vom 14. Mai 2019 - 3 StR 65/19 Rn. 9; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 3 und vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 526/18 Rn. 2).

    Da die Feststellungen in Rechtskraft erwachsen, steht fest, dass der Angeklagte die Verfügungsgewalt über die Kaufpreisgelder entweder ?durch eine rechtswidrige Tat? oder durch mehrere rechtswidrige Taten erlangte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 StR 407/19 Rn. 5; vgl. zur Aufrechterhaltung der Einziehung nach Durchentscheidung zum Schuldspruch: BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2018 - 5 StR 231/18 Rn. 4; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 6; vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 526/18 Rn. 5 und vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19).

  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 407/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit: natürliche

    Selbst ohne eine für alle Umsatzgeschäfte teilidentische Ausführungshandlung verbinden sich mehrere Handelsgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit, wenn es im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung zur Entgegennahme weiterer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung zuvor "auf Kommission' erhaltener Rauschgiftmengen kommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 28; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18 Rn. 3; vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19 Rn. 3 und vom 13. August 2019 - 5 StR 359/19 Rn. 2).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 461/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Teilidentität von Ausführungshandlungen;

    Die Teilidentität in der Ausführung verbindet beide Betäubungsmittelgeschäfte zu einer gleichartigen Tateinheit (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8 Rn. 23; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, juris Rn. 9, NStZ-RR 2019, 250, 251; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18, juris Rn. 3, jeweils mwN).
  • BGH, 13.08.2019 - 5 StR 359/19

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Deshalb ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Idealkonkurrenz gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; vom 22. Mai 2019 - 4 StR 579/18; vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19).
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